Wie die Gemeinde Stäfa mitteilt, hat sich der Gemeinderat für die Aufhebung der Gestaltungsplanpflicht Bahnhof geäussert und empfiehlt den Einwohnern dasselbe.
Zuggleise am Bahnhof Stäfa.
Zuggleise am Bahnhof Stäfa. - Nau.ch / Simone Imhof
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Beim Bahnhof Stäfa sollen eine neue hindernisfreie Bushaltestelle und ein barrierefreier Perronzugang realisiert werden.

Im Zuge der dafür bewilligten Projektierungsarbeiten wurde auch untersucht, wie das städtebauliche Potenzial am Bahnhof Stäfa besser genutzt werden kann.

Zu diesem Zweck wurde eine umfassende Interessensabwägung vorgenommen.

Die SBB vertreten die klare Haltung, dass dem inventarisierten Güterschuppen neben dem Stationsgebäude im Verbund mit der Bahnaufseherbude (kleines Gebäude gegenüber Post Stäfa) und dem Stationsgebäude (Ensemble) ein hoher Stellenwert beizumessen ist.

Bebauungsabsichten für ihr im Osten gelegenen Arealteil aufgegeben

Der Güterschuppen muss daher erhalten werden und darf baulich nur sehr geringfügig verändert werden.

Zudem wird die bestehende Freiverladefläche im Osten des Areals aus betrieblicher Sicht von den SBB weiterhin benötigt und muss freigehalten werden.

Zukünftig wird darum die Teilnutzung der Freiverladfläche als P+R unmöglich sein.

Ausserdem haben die SBB bekanntgegeben, dass sie ihre ursprünglichen Bebauungsabsichten für ihr im Osten gelegenen Arealteil nicht mehr verfolgen.

Gestaltungsplanpflicht lassen sich nicht mehr erfüllen

Durch die stark veränderten Rahmenbedingungen ist ein Handlungsspielraum für eine bauliche Entwicklung mit Zentrumscharakter auf dem Bahnhofareal praktisch nicht mehr gegeben.

Die Voraussetzungen für eine Gestaltungsplanpflicht im Sinne von § 48 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetz (PBG) lassen sich daher nach Meinung des Gemeinderats nicht mehr erfüllen.

Damit die dringend benötigte, barrierefreie Bushaltestelle mit vier Anlegekanten rasch realisiert werden kann, soll die Gestaltungsplanpflicht mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungsplanung aufgehoben werden.

Freiraumkonzept wurde erarbeitet

Die Gemeinde möchte die Ziele, die im Grundsatz mit dem Gestaltungsplan verbunden wurden, in einer Vereinbarung mit den SBB über die Freiraumgestaltung erreichen.

Der öffentliche Freiraum soll ansprechend und das Verkehrs- und Parkierungsregime siedlungsverträglich gestaltet werden.

Zu diesem Zweck wurde ein Freiraumkonzept erarbeitet, das die Schaffung von Grün- und Freiräumen und die Realisierung der Busstandplätze beinhaltet.

Attraktive Aufenthaltsräume werden geschaffen

Die begrünten Freiräume sind so angeordnet, dass diese das Bahnhofareal sinnvoll strukturieren und durch ihre positive klimatische Wirkung zur Hitzeminderung beitragen.

Es werden attraktive Aufenthaltsräume geschaffen und eine klare Wegführung angestrebt.

Teilflächen werden entsiegelt, um die Versickerung des Oberflächenwassers zu ermöglichen.

Die Inhalte des Freiraumkonzepts werden im Rahmen einer Planungsvereinbarung zwischen Gemeinde und SBB festgehalten.

Gemeinderat empfehlt der Aufhebung der Gestaltungsplanpflicht zuzustimmen

Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Projekt für die Aufgaben der Gemeinde Stäfa im Bahnhofareal, vor allem der Bau der Busstandplätze und deren Zu- und Wegfahrten sowie die Elemente der Freiraumgestaltung, der Gemeindeversammlung oder an einer Urnenabstimmung – abhängig von der Investitionshöhe – unterbreitet.

Der Gemeinderat empfiehlt, den Weg für eine rasche Realisierung eines barrierefreien Zugangs zu Bus und Bahn am Bahnhof Stäfa freizumachen und dem Antrag auf Aufhebung der Gestaltungsplanpflicht zuzustimmen.

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